Anträge an die Prüfungskommission ermöglichen im Einzelfall, durch zusätzliche qualitätssichernde Auflagen, einen anerkannten Diplomabschluss bei Abweichungen der geltenden Vorgaben gemäss gültigen Ausbildungsreglemente. Hinweis: Anträge sind pro Ereignisfall einzeln zu stellen. Es werden keine Sammelaufträge behandelt! Mit untenstehendem Formular können Sie einen kostenpflichtigen Antrag an die PK stellen. Diese wird Ihr Anliegen auf die Traktandenliste setzen und im Sinne einer Dienstleistung prüfen. Anträge an die PK sind vom Rekursrecht ausgenommen.


    Individuelle Anträge an die Prüfungskommission sind kostenpflichtig und werden mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 280.- in Rechnung gestellt. Anträge sind pro Ereignisfall einzeln zu stellen. Es werden keine Sammelaufträge behandelt! Anträge werden nach Eingang der Bearbeitungsgebühr auf die Traktandenliste gesetzt und bei der nächstmöglichen Kommissionssitzung durch das Gremium behandelt. Es gilt grundsätzlich die Vorgaben des Prüfungsreglements, dem Diplomleitfaden, dem fachspezifischen Addendum, die kommunizierten Anmeldeprozesse und Fristen zu Fach- und Diplomprüfungen, sowie der weiteren Reglemente und den AGB. Abweichungen davon müssen begründbar sein. Es dürfen dabei keine Qualitätseinbussen des Ausbildungsprozesses oder eine ungleiche Behandlung von TeilnehmerInnen / DiplomandInnen durch eine Abweichung der Reglemente oder individuell erweiterten Fristen erfolgen. Die Prüfungskommission kann jedoch im Einzelfall eine Ausnahmebewilligungen, im Sinne einer Dienstleistung, aussprechen und diese mit Auflagen verbinden. Es wird vorgängig durch die Prüfungskommission eine schriftliche Empfehlung der Schulleitung zur Annahme des Antrages eingefordert. Die Entscheidung der Prüfungskommission wird schriftlich mitgeteilt, ist abschliessend und kann nicht angefochten werden. (Anträge an die PK sind vom Rekursrecht ausgenommen). Die Bearbeitungsgebühr wird, auch bei einer Ablehnung des Antrages, nicht zurückerstattet. Ich habe die Bearbeitungsgebühr und die Informationen zum Antrag zur Kenntnis genommen.*