Antrag Diplomarbeitsverlängerung (gilt analog auch für Fallberichte).
Für die Erstellung der regulären Diplomarbeit stehen nach erfolgtem Prüfungsdatum 12 Monate zur Verfügung. Im Sinne einer Dienstleistung ist es in Ausnahmefällen möglich diese Frist maximal 2x 3 Monate zu verlängern. (Ein Verlängerungsantrag kann maximal 2x bewilligt werden.
Bitte beachten Sie, dass keine direkten Bewilligungen über eine Verlängerung von 6 Monaten oder pro Verlängerung jeweils zwingend die maximale Verlängerungsdauer über 3 Monaten erteilt werden können! (Erleichterte Diplomarbeiten können nicht verlängert werden, da hier übergeordnete Termine des NDK AI® berücksichtig werden).
Wichtig: Die maximal Abgabefrist von 18 Monaten nach einer erfolgreichen Diplomprüfung kann nicht verlängert werden. Bei der Nutzung dieser maximalen Abgabefrist kann somit die Diplomarbeit, sollte diese nicht angenommen werden, beim Ausschöpfen der maximalen Zeit nicht erneut eingereicht werden. Bei einer Inanspruchnahme der maximal zulässigen Frist von 2×3 Monaten Verlängerung, muss dies unbedingt berücksichtigt werden. In diesem Fall darf die Diplomarbeit bei der Abgabe keine formalen oder Inhaltlichen Mängel mehr aufweisen, welche eine Annahme der Diplomarbeit verunmöglichen. (Mindestens Note 4, formalen Richtlinien vollständig eingehalten). Wir empfehlen Ihnen daher eine fristgerechte Abgabe der Diplomarbeit, damit Ihnen bei einer Rückweisung der DA jeweils die max. 3 Monate Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen. Somit kann die Arbeit angepasst werden, sollte diese nicht beim ersten oder zweiten Mal angenommen werden können.