Förderbeitrag anfordern

Nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Ausbildung vergünstigt umzusetzen! Fordern Sie Ihren SGMEV Förderbeitrag an.

    Für folgende Ausbildung kann für das Ausbildungsjahr 2024 bis am 25.01.2024 ein Förderbeitrag online angefragt werden. Es können nach diesem Datum keine neuen oder bereits eingereichten Anträge mehr bearbeitet werden

    > Schulmedizinischer Grundlagen / Kompakt Intensivkurs, Kursnr. 240201 / 23145 (freie Ausbildungsplätze verfügbar. Fördergelder können für diesen Kurs bis zum 25.01.2024 angefragt werden!) <

    Max. Höhe des SGMEV Beitrages im 2024 ist CHF 1000.- (bei Gewährung des maximalen Zuschusses) nur CHF 3200.- anstelle 4200.- . Hinweis: Es können leider keine zusätzlichen Kurspreisermässigungen (Berufsverbände etc.) zu den Fördergeldern kumuliert werden. Es können, aufgrund der angebrachten Gründe, auch nur Teilbeträge gesprochen werden! Notwendige Dokumente müssen rechtzeitig bis 30 Tage vor Kursstart zur Prüfung eingereicht werden. Andere Ausbildungskurse sind nicht zuschussberechtigt.

    Bedingung für die Auszahlung der Fördergelder:
    Der veröffentlichte Ausbildungsbetrag ist vor Beginn der Ausbildung vollständig durch die KursteilnehmerInnen zu begleichen. Die zugesprochenen Fördergelder werden NACH erfolgreicher Diplomierung zurückvergütet. Die Auszahlung des Unterstützungsbeitrags ist an eine erfolgreiche Diplomierung gebunden. Ohne Diplomierung besteht kein Anspruch auf die Auszahlung von gesprochenen Fördergelder. Es gelten für die Erlangung des Diploms die Vorgaben des Prüfungsreglement und den ausbildungsspezifischen Vorgaben, sowie den gültigen AGB. Die regelkonforme Diplomierung ist zwingende Voraussetzung damit Fördergelder ausbezahlt werden können, diese Vorgabe gilt auch wenn eine Diplomierung verunmöglicht wird durch Krankheit, Unfall, Kursabbruch, 3x Nichtbestehen der Prüfung oder Diplomarbeit, nicht Erfüllung der Ausbildungsrichtlinien, Kursausschluss, Unterbrechung oder Abbruch des Lehrganges. Wir empfehlen gemäss AGB den Abschluss einer privaten Kursannullationsversicherung. Die SGMEV leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die direkt von den KursteilnehmerInnen bezahlt wurden. (Keine Drittfinanzierung). Dies entspricht dem Ziel die finanzielle Belastung der KursteilnehmerInnen zu senken (Subjektorientierung). Die Auszahlung der Unterstützungsbeiträge erfolgt ausschliesslich an die AntragsstellerIn. Eine Auszahlung an Dritte ist in keinem Fall vorgesehen.

    Ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Diplomierung dauert es im Normalfall maximal drei Monate, bis die Fördergelder ausgezahlt werden. Kursgebühren, die durch die SGMEV zurückvergütet werden, sind von den Bundesbeiträgen bei einer Teilnahme an der Eidg. Höheren Fachprüfung ausgenommen. In diesem Fall sinkt der Subventionsanspruch um den von der SGMEV an den Kursanbieter geleisteten Betrag.


    Anfrage Förderbeitrag aufgrund (mindestens 2 erforderlich!):

    unterstützungspflichtiges Kind unter 25 Jahren in AusbildungSteuerbares Einkommen max. CHF 60'000 / Steuerbares Vermögen max. CHF 80`000.-QuereinsteigerIn im nachweisbaren aktiven beruflichen Veränderungsprozess / NeuorientierungBerufsabschluss / Studium BerufseinsteigerIn mit Abschlussjahr ab 2023Selbstständigkeit in eigener Praxis im Bereich Gesundheit und Therapie mit Praxisgründung ab 2023 / bis AntragsdatumIndividuelle Anfrage gemäss untenstehender Mitteilung