BeraterIn im psychosozialen Bereich

Individuelle Vorbereitung zur höheren eidg. Fachprüfung (HFP)

Der Ausbildung BeraterIn für Gesundheitsverhalten und Stressbewältigung bereitet Sie gleichzeitig auf die höhere Fachprüfung des eidgenössischen Diploms "BeraterIn im psychosozialen Bereich (HFP)" vor.

Psychosoziale Beratung

Ausbildungsweg & Anforderung

BeraterIn im psychosozialen Bereich mit eidgenössischem Diplom
Psychosoziale Beratung
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Subventionen durch den Bund für alle bis 10’500 Fr.

Berufsbegleitend, Ausbildungsdauer in Abhängigkeit der Vorbildung

Modularer Aufbau mit Gestaltungsfreiraum zur individuellen Anpassung der Ausbildung

Individueller Erwerb der an der HFP geprüften Beratungskompetenzen

Aufbau der erforderlichen Berufstätigkeit (6 bzw. 8 Jahre) im psychosozialen Bereich während der Ausbildung

Individuelle Vorbereitung in den erforderlichen Prüfungsteilen der HFP

Diplome auf dem Weg zum höheren Fachdiplom «BeraterIn für Gesundheitsverhalten und Stressbewältigung MR»

Auf dem Weg zum höheren Fachdiplom der medrelax werden folgende anerkannte Abschlüsse erworben:

  • Kompetenztrainings: Diplom in med. Progressiver Muskelentspannung, med. Autogenem Training & med. Achtsamkeits-Interozeption®
  • Stressberatung: Fachdiplom als BeraterIn für Stress- und Selbstmanagement
  • Achtsamkeit: Fachdiplom als BeraterIn für Achtsamkeit und Self-Care
  • Gesundheitsberatung: Höheres medrelax Fachdiplom als BeraterIn für Gesundheitsverhalten und Stressbewältigung. Für die Zulassung an die Diplomprüfung zum höheren medrelax Fachdiplom «BeraterIn für Gesundheitsverhalten und Stressbewältigung MR» sind sämtliche Module (gemäss Modulübersicht) zu absolvieren und die Diplome in den Methoden P1 / P2 / P3 / G1 müssen erfolgreich umgesetzt sein.
  • Anerkennungsmöglichkeiten der einzelnen Diplome finden Sie unter der Rubrik Module > Modulübersicht

Zulassungskriterien HFP

Bitte beachten Sie die allgemeinen Zulassungskriterien zur eidg. Höheren Fachprüfung: (1) Abschluss auf Tertiärstufe und 6 Jahre Berufsstätigkeit mit wesentlichen Anteilen an sozialen Interaktionen bzw. 8 Jahre Berufsstätigkeit mit wesentlichen Anteilen an sozialen Interaktionen bei fehlendem Abschluss auf Tertiärstufe; (2) Nachweis von 20 Beratungsprozessen im psychosozialen Bereich; (3) Teilnahme an 8 Stunden Gruppensuper- oder intervisionen; (4) Nachweis von 20 Stunden beratungskompetenzbezogener Supervision; (5) Nachweis von 40 Stunden klientenbezogener Supervision (6); Nachweis von 40 Stunden Beratungserfahrung als KlientIn in psychosozialer Beratung.

Der Lehrgang kann modular aufbauend begonnen werden. Suchen Sie ein passendes Modul und starten Sie jederzeit selbstbestimmt. Schliessen Sie auf dem Weg bereits mit anerkannten Abschlüssen ab, welche es Ihnen ermöglicht in der neu gewonnenen Kompetenz Kurse und Angebote anzubieten: